Überblick
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2 Mennekes-Steckdosen Typ 2 mit Verriegelung
Ladeleistung 2 x 11 kW bis einschließlich 2 x 22 kW
2 x 1- oder 3-phasiger Anschluss 400 V, 16/32 A
Stahlgehäuse vandalismussicher, verzinkt
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2 Mennekes-Steckdosen Typ 2 mit Verriegelung
Ladeleistung 2 x 11 kW bis einschließlich 2 x 22 kW
2 x 1- oder 3-phasiger Anschluss 400 V, 16/32 A
Stahlgehäuse vandalismussicher, verzinkt
Die robuste Ladesäule von DICLaadsystemen zum Laden von Elektroautos, außen aus pulverbeschichtetem, verzinktem Stahl und innen mit austauschbaren industriellen elektrischen Komponenten ausgestattet, bietet die Ladestation für Privat-, Gewerbe- und Gastronomiebetriebe langlebig praktischen Nutzen. Sie ist vor Witterungseinflüssen gegen äußere Einwirkungen geschützt. Die bis zu 22 kW Dauerleistung ausgelegte Säule je Steckdose Typ 2 ist zuverlässig und wartungsarm. Die Ladesäule kann einzeln, oder im Master-Slave-Verbund mit mehreren Ladesäulen betrieben werden. Zudem sind die Ladesäulen kompatibel mit den gängigen RFID-kartensystemen. Die Säulen werden werksseitig anschlussfertig ausgeliefert. Der mitgelieferte Montagesockel bietet den allerbesten Stand.
Ausgestattet mit 2 Doepke Typ EV Fehlerstrom-Schutzschalter · RFID-System für Ladekarten (2 Ladekarten inklusive) · Statusanzeige durch 3-farbige LEDs, Stahlgehäuse vandalismussicher · Verzinkt · Farbbeschichtet - IP54 · 2 Mennekes Steckdosen Typ2 mit Verriegelung · Geeignet für vollautomatische Abrechnung · Technik durch Zylinderschloss abschließbar.
Achtung!
Der Anschluss und die Installation eines mit Starkstrom (Drei-Phasen-Wechselstrom) betriebenen Geräts bedarf der Zustimmung des Netzbetreibers; außerdem darf dies nur durch den Netzbetreiber oder ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen vorgenommen werden.
DIC Laadsystemen, 3883 sw, Ladestation, E-Mobilität, Emobilität, E-Auto laden
Achtung! Der Anschluss und die Installation eines mit Starkstrom (Drei-Phasen-Wechselstrom) betriebenen Geräts bedarf der Zustimmung des Netzbetreibers; außerdem darf dies nur durch den Netzbetreiber oder ein in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen vorgenommen werden.
Bei einem nicht steckerfertigen Gerät dürfen Anschluss und Installation nur von einem Fachmann (z.B. Elektriker) durchgeführt werden.